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RSC Fahrer im Trikot des RSC Stadtlohn erhalten Startgelder bis zur Höhe von 10,- € für die Teilnahme an Jugend-, Amateur-, Senioren- und Jedermannrennen erstattet.

Fahrkosten werden an RSC-Fahrer im RSC Trikot für die Teilnahme an Jugend-, Amateur, Senioren- und Jedermann-Rennen erstattet, gezahlt werden 0,15 € für Einzelfahrer und 0,30 € bei Bildung einer Fahrgemeinschaft. Dem gegenüber werden RTF-Teilnehmer pauschal mit 15,- € unterstützt, bei maximal 5 Veranstaltungen im Jahr.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Fahrtkostenanträge bitte in den Sammelordner im Vereinsheim geben!

RSC-Fahrtkostenerstattung

Wir möchten darauf hinweisen, das die getroffene Regelung der Kostenerstattung ein Grundgerüst darstellt - im Einzelfall kann der Vorstand Sonderregelungen treffen.